Der Elternverein unterstützt Familien finanziell bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen (zB Skikurse, Sportwochen, Sprachereisen) im Rahmen einer Einzelförderung.

Förderungen können nur dann gewährt werden, wenn es die finanzielle Situation des Elternvereins erlaubt.
Aus der Mitgliedschaft beim Elternverein erwächst daher kein Anspruch auf Förderung.
Die Genehmigung einer Förderung kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Voraussetzungen:

1) Es muss um eine Förderung bei der Bildungsdirektion angesucht werden.
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html

2) Eine Stornoversicherung muss abgeschlossen werden.

Höhe der Einzelförderung:
25% der Gesamtsumme, zusätzlich 50% der Kosten der Stornoversicherung. Ein etwaiger noch nicht bezahlter EV-Beitrag wird gegengerechnet.
Im Falle eines Stornos muss die Förderung an den EV zurückbezahlt werden.

 

Sobald der Antrag bei der Bildungsdirektion eingegangen ist, bitte die Bestätigung an den Elternverein unter foerderungen@ev-elgym.at weiterleiten.

Wenn die Schulkennzahl benötigt wird, diese lautet 921076.